Stand: November 2019
Mit dem Herunterladen der Software (wie nachstehend in Ziffer 1.1. definiert) bzw. der Lizenzaktivierung der Zusatzmodule (wie nachstehend definiert), ausgenommen die MxMC Advanced Service License soweit dort nicht ausdrücklich auf die Nutzungsbedingungen verwiesen wird, kommt ein Lizenzvertrag nach diesen Nutzungsbedingungen, den Drittanbieter-Software-Bedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MOBOTIX AG („MOBOTIX“) zustande (insgesamt „Nutzungsbedingungen“). Diese Nutzungsbedingungen gelten auch, sofern ein Dritter die Software für einen Nutzer auf dessen Speichermedium herunterlädt bzw. installiert oder auf dessen Rechner, Kamera oder sonstigem MOBOTIX Gerät ablaufen lässt, sofern der Endnutzer dem Dritten Zugang zu seinem Speichermedium, Rechner, Kamera oder sonstigem MOBOTIX Gerät gewährt hat.
1. Nutzungsbeschreibung
1.1) Der Vertragsgegenstand dieser Nutzungsbedingungen hat die jeweilige von MOBOTIX zur Verfügung gestellte oder herunterladbare Software in der aktuellen, zu diesen Nutzungsbedingungen gehörenden, Version („Software“) zum Gegenstand.
1.2) Außerdem umfassen diese Nutzungsbedingungen folgende zur jeweiligen Software-Version pro Software-Instanz gegebenenfalls gesondert kostenpflichtig zu erwerbende und durch technische Lizenzen/Codes zu aktivierende Zusatzmodule (jeweils ein „Zusatzmodul“). Hierzu gehören die MOBOTIX Certified Apps (siehe www.mobotix.com) sowie die nachfolgenden genannten Zusatzmodule für MxManagementCenter:
a) MxMC POS License oder Smart Data License zur Nutzung der Smart Data Ansicht (engl. Smart Data Search), Smart Data Leiste (engl. Smart Data Bar), sowie Zugang zu den entsprechenden Einstellungen (engl. Preferences) in MxManagementCenter ab Version 1.7 , um die von genau einer Smart Data Quelle zur Verfügung gestellten Daten von einer entsprechenden MOBOTIX Kamera zusammen mit deren Aufzeichnungen in einer MxManagementCenter Instanz anzeigen zu können, wenn diese Funktion von der MOBOTIX Kamera und von der Smart Data Quelle unterstützt wird. MxMC POS 1.7 und Smart Data ist ab MxManagementCenter Version 1.7 nutzbar und kann in allen 2.x Versionen genutzt werden.
b) MxMC Advanced Config License zur Nutzung der erweiterten Kamerakonfiguration (Camera Configuration) in einer MxManagementCenter Instanz ab Version 2.0 zur Konfiguration einer einzelnen MOBOTIX IoT Kamera oder einer Kamera Gruppe mit bis zu 80 MOBOTIX IoT Kameras, soweit die Kameras die Funktionen der erweiterten Kamerakonfiguration unterstützen. Ohne das Zusatzmodul MxMC Advanced Config License sind lediglich die Grundeinstellungen in der Kamerakonfiguration vorhanden.
c) MxMC Integration Starter License zur Nutzung eines ONVIF S Kamerakanals inklusive der kameraübergreifenden Nutzung des H.264 Video und des AAC Audio Codecs für Streaming, Wiedergabe und Export und des MKV und MP4 Containerformats in einer MxManagementCenter Instanz ab Version 2.0, sowie Zugang zu den entsprechenden Einstellungen und soweit die ONVIF S Kamera von MxManagementCenter unterstützt wird. Für die Aufzeichnung des ONVIF S Kamerakanals und deren Wiedergabe wird ein kompatibles MOBOTIX-Aufnahmegerät benötigt. Nähere Informationen hierzu teilt MOBOTIX auf Anfrage gerne mit.
d) MxMC Integration Channel License zur Nutzung jeweils eines weiteren ONVIF S Kamerakanals im MJPEG Codec, sowie Zugang zu den entsprechenden Einstellungen in einer MxManagementCenter Instanz ab Version 2.0, soweit die ONVIF S Kamera von MxManagementCenter unterstützt wird. Für die Aufzeichnung und Wiedergabe des ONVIF S Kamerakanals wird ein kompatibles MOBOTIX-Aufnahmegerät benötigt. Die Nutzung des H.264 Video und des AAC Audio Codecs für Streaming, Wiedergabe und Export sowie des MKV und MP4 Containerformats in MxManagementCenter erfordert zusätzlich das Zusatzmodul MxMC Integration Starter License in derselben MxManagementCenter Instanz. Alternativ kann die MxMC Integration Channel License zum Live Streaming jeweils eines weiteren Kamerakanals im „AXIS PTZ“ Protokoll (MJPEC Codec) genutzt werden, soweit die Kamera von MxManagementCenter unterstützt wird.
1.3) Außerdem umfassen diese Nutzungsbedingungen Demo Lizenzen für einzelne Zusatzmodule und MOBOTIX Certified Apps. Diese Demo oder Trial Lizenzen berechtigen lediglich zur zeitlich beschränkten Nutzung der Zusatzmodule für 30 Tage nach Aktivierung, ausschließlich zu Test- und Demonstrationszwecken. Es besteht keine Anspruch auf die zur Verfügungsstellung von Demo Lizenzen durch MOBOTIX. Demo Lizenzen dürfen nur im definierten Zeitraum verwendet und nicht für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden.
1.4) Der Nutzer wird die Typen- und Versionszuordnung von Software, Zusatzmodul, Kamera und sonstigen Geräten strikt beachten.
1.5) Jedes Zusatzmodul ist jeweils nur ab einer bestimmten Version von MxManagementCenter oder der Software gültig und umfasst keine Major-Versionsupgrades (d.h. beispielsweise Upgrade von MxManagementCenter 2.x auf MxManagementCenter 3.x oder nachfolgende Versionen). MOBOTIX ist im Allgemeinen nicht verpflichtet Versionsupdates, zur Aufrechterhaltung der Funktionalität, für kostenlos überlassene Software oder außerhalb des Gewährleistungszeitraums für kostenpflichtige Zusatzmodule bereit zu stellen. MOBOTIX ist ebenfalls nicht verpflichtet Upgrades, zur Verbessrung oder Erweiterung der Funktionalität, bereit zu stellen.
Updates und Minor-Versionupgrades innerhalb einer Major-Version wie z.B. MxManagementCenter 2.x werden ohne Bestehen einer Rechtspflicht seitens MOBOTIX von Zeit zu Zeit kostenlos zur Verfügung gestellt, jedoch keine Versions-Upgrades von einer Major-Version auf höhere Major-Versionen wie beispielsweise von 2.x auf 3.x oder nachfolgende Versionen. Hiervon ausgenommen sind Versions-Upgrades für MxMC Zusatzmodule im Rahmen einer MxMC Advanced Service License.
2. Nutzungsrechte an der Software und Installation/Wartung
2.1) Die Software und die Zusatzmodule enthalten urheberrechtlich geschützte Werke und andere geistige Schutzrechte der MOBOTIX sowie der Rechteinhaber der Drittanbieter-Software nach Ziffer 3. Sofern nicht ausdrücklich gewährt, behalten sich MOBOTIX und die Rechteinhaber der Drittanbieter-Software nach Ziffer 3 sämtliche Immaterialgüterrechte an der jeweiligen Software und anderen Schutzgegenständen, einschließlich Logos, Marken, Unternehmenskennzeichen und Grafiken, vor.
2.2) MOBOTIX erteilt dem Nutzer an der Software bzw. dem jeweiligen Zusatzmodul ein einfaches, widerrufbares, nicht übertragbares oder unterlizenzierbares, auf die Nutzung des jeweiligen MOBOTIX-Produktes beschränktes Nutzungsrecht. Es ist insbesondere nicht gestattet die Software und Zusatzmodule zu modifizieren, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, zu verkaufen oder zu verpachten. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 69d, 69e UrhG.
2.3) Das Nutzungsrecht an der Software und den Zusatzmodulen steht dem Nutzer darüber hinaus nur zu, wenn er aktuell und rechtmäßig Besitzer, Eigentümer oder Verwalter eines entsprechenden MOBOTIX-Produkts ist.
2.4) Der Kunde installiert die Software selbst. Der Anbieter schuldet Beratungsleistungen nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Gegebenenfalls zu erbringende Beratungsleistungen sind vom Kunden gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten.
Anpassungen bzw. Änderungen der Software sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen durch den Anbieter sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Im Übrigen ist der Anbieter zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten.
3. Drittanbieter-Software
3.1) Die Software oder Zusatzmodule können Softwarebestandteile enthalten, die von den Rechteinhabern als Freie Software bzw. Open Source Software („FOSS“) nach den jeweiligen Lizenzbedingungen lizenziert werden. Darüber hinaus gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Anbieters der Plug-Ins welche eingesehen werden können; der Vertriebspartner erkennt die Geltung dieser Dritt-Lizenzbestimmungen ausdrücklich an und verpflichtet sich den Endkunden über deren Inhalt in Kenntnis zu setzen und deren Geltung gegenüber dem Endkunden verpflichtend zu regeln.
3.2) Die Urhebervermerke und Lizenztexte der FOSS sind der jeweiligen Software und/oder den Zusatzmodulen beigefügt.
3.3) MOBOTIX ist in Bezug auf diese FOSS drei (3) Jahre ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Programme (oder eines prozessorgesteuerten MOBOTIX-Produkts) bereit, dem Nutzer auf Anforderung bei der MOBOTIX AG, Kaiserstrasse, 67722 Langmeil, die ausführbaren Programme und den Quelltext gemäß den FOSS-Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn der Nutzer die Seriennummer seines MOBOTIX-Produkts angibt.
4. Datenschutz
4.1) Bei der Nutzung des MOBOTIX-Produktes werden durch MOBOTIX keine personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet oder gespeichert. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Anwendung der MOBOTIX Produkte lokal personenbezogene Daten unter Verantwortung des Endkunden erhoben werden können (siehe Ziffer 7.4).
4.2) Hiervon ausgenommen sind die während der Lizenzverwaltung gemachten, zur Lizensierung und Vertragserfüllung notwendigen Daten eines Nutzers über den jeweiligen Rechner, die Kamera, das MOBOTIX-Produkt oder das Betriebssystem, wenn auf diesem die Software installiert oder verwendet wird. Diese Daten werden entweder durch MOBOTIX oder einen MOBOTIX-Partner erhoben und entsprechend der Datenschutzerklärung des MOBOTIX-Lizenzportals verarbeitet, die hier eingesehen werden kann.
4.3) Das Programm MxManagementCentersammelt ab Version 1.7 bei der Lizenz-Aktivierung, -Deaktivierung, -Aktualisierung und Lizenzverwaltung von Zusatzmodulen nicht personenbezogene Daten, wie beispielsweise das verwendete Betriebssystem oder die Anzahl der verwendeten Kameras. Diese technischen Daten werden von MOBOTIX ausschließlich zur Verbesserung der MOBOTIX-Produkte und der von MOBOTIX erbrachten Dienstleistungen eingesetzt.
4.4) Um die Cybersicherheit, die Stabilität und die Zuverlässigkeit ihrer MOBOTIX Software und Systeme bestmöglich sicherzustellen, prüft MxManagementCenter regelmäßig die MOBOTIX Homepage auf neue Versionsupdates und bietet dem Nutzer an, diese gegebenenfalls automatisch zu installieren. Diese Update Funktion sendet keine personenbezogenen Daten an MOBOTIX und kann jederzeit in den Einstellungen von MxManagementCenter deaktiviert werden.
5. Gewährleistung und Haftung für die unentgeltlich überlassene Software
5.1) MOBOTIX überlässt die Software in der aktuellen Version und ist nicht dazu verpflichtet, die unentgeltlich überlassene Software auf dem neuesten Stand zu halten, zu pflegen, zu warten oder neuere Programmversionen („Updates“) zur Verfügung zu stellen.
5.2) Werden Software und/oder Updates von MOBOTIX unentgeltlich zur Verfügung gestellt, so geschieht dies unter Ausschluss der Haftung und Gewährleistung für die neuen Programme und ihrer Installierbarkeit. MOBOTIX übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für etwaige Schäden, Folgeschäden, Ausfälle oder Datenverluste, die durch die Software und/oder ein Update entstehen können. Dieser Haftungs- und Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei arglistigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der MOBOTIX oder ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5.3) MOBOTIX ist nicht bekannt, dass, vorbehaltlich Ziffer 3, an der Software Urheber-, Patent- oder sonstige gewerblichen Schutz- oder Immaterialgüterrechte Dritter – im In-oder Ausland – bestehen. Mit der Ausnahme für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, übernimmt MOBOTIX keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Sofern der Nutzer wegen der Verletzung von Rechten Dritter aufgrund der Verwendung der Software in Anspruch genommen wird, besteht hierfür kein Ausgleichs- oder Ersatzanspruch gegen MOBOTIX.
6. Lizenzgebühren, Gewährleistung und Haftung für die kostenpflichtigen Zusatzmodule
6.1) Die konkrete Ausgestaltung der Lizenzgebühr (einmalige Lizenzgebühr oder laufende Lizenzgebühr) und des Nutzungszeitraumes, sowie die Anzahl der überlassenen Lizenzen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der MOBOTIX.
MOBOTIX leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Zusatzmodule sowie dafür, dass der Nutzer die Zusatzmodule ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Dies gilt nicht für Mängel, die auf unzulässigen Änderungen und Modifikationen des Nutzers an den Zusatzmodulen beruhen.
6.2) MOBOTIX ist nicht dazu verpflichtet neuere Programmversionen der Zusatzmodule zur Verfügung zu stellen oder laufende Lizenzen über den aktuell vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus weiter zur Verfügung zu stellen.
6.3) Ist der Nutzer Unternehmer, hat er die Zusatzmodule unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen MOBOTIX unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
6.4) Ist der Nutzer Unternehmer, so ist MOBOTIX im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Nutzer gegebenenfalls einen neuen Stand der Zusatzmodule übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird MOBOTIX dem Nutzer nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an den Zusatzmodulen verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden. MOBOTIX genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie mit einer automatischen Installationsroutine versehene Aktualisierungen zum Download bereitstellt. Das Recht des Nutzers, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln.
6.5) Ist der Nutzer Verbraucher, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln unbeschränkt Anwendung.
6.6) Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in zwei (2) Jahren bzw. in einem (1) Jahr, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist. Die Verjährung beginnt mit der Lieferung des Aktivierungscodes an den Endkunden.
6.7) MOBOTIX haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von MOBOTIX der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung seitens MOBOTIX besteht nicht. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der MOBOTIX.
7. Hinweis zur Benutzung des Vertragsgegenstandes
Bei der Benutzung des Vertragsgegenstandes wird der Nutzer sämtliche geltenden Gesetze einhalten, einschließlich der Datenschutzgesetze, des Urheberrechtsgesetzes und weiterer Gesetze, die die Immaterialgüterrechte betreffen und sonstige Rechte Dritter beachten. Im Folgenden finden sich Informationen zu einigen dieser Gesetze, welche der Nutzer zu beachten hat.
7.1) Recht am eigenen Bild
Nach dem Kunsturheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne Einwilligung der Betroffenen u.a. nur dann veröffentlicht werden, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen. Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
7.2) Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder nicht verletzt werden. Die Kamera darf daher nicht in den Garten oder auf die Eingangstür anderer Wohnungen ausgerichtet werden, auch wenn diese Orte einsehbar sind. Entsprechende Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht werden. Eine personelle Bestimmbarkeit von Personen (bspw. auch über ein personenbezogenes Kennzeichen) ist zu vermeiden. Die Überwachung am Arbeitsplatz unterliegt dabei besonderen rechtlichen Bestimmungen.
7.3) Hinweispflicht
Ist eine personelle Identifikation von Personen nicht auszuschließen, muss ein Hinweis auf die Überwachungskamera an allen Zugangswegen zum Aufnahmebereich gut erkennbar aufgestellt sein. Ein Passant muss zudem darüber informiert werden, dass er mit dem Betreten des Aufnahmebereichs seine Einwilligung zur Aufnahme der Bilder erteilt und dass er im Falle der Verweigerung seiner Einwilligung die Aufnahme vermeiden kann, indem er den Bereich nicht betritt. Hierbei ist auf die Freiwilligkeit der Erklärung zu achten.
7.4) Einsatz des Smart Data Moduls
MOBOTIX bietet die Möglichkeit, Smart Data direkt von einer Smart Data Quelle in eine verbundene Kamera zu laden und in Verbindung mit einem aufgezeichneten Bild zu speichern. Beim Einsatz des Smart Data Moduls im MxManagementCenter (MxMC) besteht die Möglichkeit für den jeweiligen Nutzer, diese Daten im MxMC nach verschiedenen Kriterien zu filtern und die gefundenen Datensätze zusammen mit den zugehörigen Bildern anzuzeigen. Durch die Verbindung mit verknüpften Kamerabildern ist in der Regel ein Bezug zu einzelnen Personen gegeben und daher vom Nutzer die Vorgaben der regional gültigen Datenschutzvorschriften wie z.B. der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder anderer einschlägiger Richtlinien oder Verordnungen zu beachten. Eine automatisierte Auswertung, Speicherung oder Übermittlung der Smart Data seitens des MxMC erfolgt nicht.
8. Widerruf
Verstößt der Nutzer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen oder gesetzliche Vorschriften, fallen sämtliche im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen erteilten Nutzungsrechte sofort an MOBOTIX zurück. In diesem Fall hat der Nutzer die Nutzung der Software und/oder der Zusatzmodule unverzüglich und vollständig einzustellen.
9. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MOBOTIX, die hier eingesehen werden können. Im Falle von Widersprüchen und/oder Überschneidungen gehen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen vor.
10. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen
10.1) MOBOTIX behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen und Ergänzungen wird MOBOTIX dem Nutzer in Textform mitteilen auf der Homepage (www.mobotix.com) oder bei Start der neuen Softwareversion. Die geänderten Nutzungsbedingungen gelten als anerkannt, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines (1) Monats nach Empfang der Mitteilung der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen widerspricht.
10.2) Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen innerhalb der vorgenannten Frist, erlischt die dem Nutzer zur Nutzung der Software und/oder der Zusatzmodule eingeräumte Lizenz.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und MOBOTIX unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2) Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Kaiserslautern vereinbart. Ist der Vertragspartner Verbraucher, bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Salvatorische Klausel
Ist ein Teil oder sind Teile der Nutzungsbedingungen, gleich aus welchem Grund, unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bedingungen nicht.
13. Technischer Support und sonstige Bestimmungen
13.1) Die Installation, Inbetriebnahme und Wartung der Software und der Zusatzmodule hat durch einen geschulten MOBOTIX Partner zu erfolgen, über den auch die Software und Zusatzmodule überlassen wurden. Dieser ist auch der Ansprechpartner für den Nutzer im Falle von technischen Problemen oder Fragen. Im Falle, dass der geschulte MOBOTIX Partner und der Distributor, bei technischen Problemen Unterstützung brauchen, können diese direkt den MOBOTIX Technischen Support kontaktieren, soweit diese die Software oder das Zusatzmodul direkt von MOBOTIX erworben haben. MOBOTIX ist nicht dazu verpflichtet diesen technischen Support, nach Ablauf des Gewährleistungszeitraumes auch in der Zukunft anzubieten.
13.2) Die Software wird in verschiedenen Sprachen, darunter deutsch und/oder englisch, zur Verfügung gestellt. Sämtliche Dokumentation hierzu, insbesondere Hilfetexte, sind nicht in der offiziellen Landessprache gehalten.
13.3) Nutzer und Endkunden können ergänzend zum Support durch den MOBOTIX Partner eine MxMC Advanced Service License für Ihr MxManagementCenter Projekt direkt von MOBOTIX erwerben, die ihnen und ihrem MOBOTIX Partner u.a. erlaubt den MOBOTIX Support direkt zu kontaktieren und höher priorisiert eine Antwort zu erhalten. Weitere Informationen zur MxMC Advanced Service License und den diesbezüglichen ergänzenden Nutzungsbedingungen stellt Ihnen Ihr MOBOTIX Partner gerne zur Verfügung.