Garantiebedingungen der MOBOTIX AG

Stand: November 2024

 

(1) Zusätzlich zu dem in § 7 der Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Waren (B2B) der MOBOTIX AG (im Folgenden „AGB“ genannt) dargestellten Gewährleistungsumfang gewährt die MOBOTIX AG, Kaiserstraße, 67722 Langmeil (im Folgenden „MOBOTIX“) seinen Unternehmer-Kunden (vgl. § 14 BGB) eine Garantie (§ 443 BGB) gemäß den nachstehenden Bedingungen.

(2) Diese Garantie schränkt die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte – insbesondere auf Gewährleistung - des Kunden nach Maßgabe der §§ 7 - 9 der AGB nicht ein. Die Ausübung der Rechte aus der Garantie durch den Kunden ist kostenlos, soweit sich nicht aus diesen Garantiebedingungen ein anderes ergibt. Garantiegeber ist MOBOTIX.

(3) MOBOTIX garantiert, dass neue MOBOTIX-Produkte für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum des Gefahrenübergangs an den Kunden frei von Produkt- und Rechtsmängeln sind. Generalüberholte Produkte (sog. Refurbished Products) und gebrauchte Produkte sind von der Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Der Kunde hat die beabsichtigte Inanspruchnahme der Garantieleistung unverzüglich, spätestens 10 Kalendertage nach Feststellung eines Mangels bei MOBOTIX anzumelden. Hierzu sendet er eine E-Mail an rma@mobotix.com unter Nennung der Bestell- und Artikelnummer. § 7 (2) der AGB gilt entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, MOBOTIX die Ware binnen weiterer 10 Kalendertage nach Anmeldung der Garantieleistung auf Verlangen auf eigene Kosten am Sitz von MOBOTIX, Kaiserstraße, 67722 Langmeil, Deutschland, zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird MOBOTIX dem Kunden kostenlos eine RMA-Nummer (Rückgabenummer) mitteilen, die der Kunde seiner Rücksendung beizufügen hat. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Anmeldung, Bereitstellung der Produkte oder die Mitwirkung in sonstiger Weise, die für eine ordnungsgemäße Prüfung des Garantieanspruchs erforderlich ist, verliert er seine Rechte aus der Garantie. MOBOTIX behält sich das Recht vor, die beanstandeten Produkte zu untersuchen und festzustellen, ob die Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Garantieleistung (siehe nachstehenden Absatz (6) und insbesondere die Ausschlüsse in Absatz (7)) im Einzelfall vorliegen.

(5) Im Rahmen der Garantieleistung wird MOBOTIX die mangelhaften Produkte kostenlos reparieren oder ein neues oder technisch gleichwertiges gebrauchtes Produkt kostenlos an den Kunden liefern. Die Wahl zwischen den in Satz 1 genannten Optionen trifft MOBOTIX nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen in jedem Einzelfall.

(6) Die Garantie umfasst nur die in diesen Garantiebedingungen aufgeführten Leistungen. Die Garantie umfasst nicht den Ersatz sonstiger Kosten, die im Zuge der Rücksendung der Produkte an MOBOTIX entstehen können, insbesondere nicht den Ersatz von Ein- und Ausbaukosten sowie Transportkosten. Die sonstigen Kosten, die im Rahmen der Inanspruchnahme der Garantieleistung entstehen sind vom Kunden zu tragen; die gesetzlichen Vorschriften und Kostenregelungen für den Fall der Gewährleistung bleiben unberührt.

(7) Die folgenden Produktkomponenten und Sachverhalte sind von der Garantie nicht umfasst:
(a) Verschleißteile, insbesondere motorisierte Objektive oder Zoomobjektive, Schwenk- und Neigemotoren, Lüfter, Zahnriemenscheiben, Schleifringe, ATX-Netzteile, Adapter, PTZ-Dome-Kameras sowie Fix-Dome-Produkte, Festplatten, Speicherkarten, Batterien;
(b) Mängel, die auf Änderungen, Unfälle, Fahrlässigkeit, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, Wasserschäden oder andere Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind;
(c) Mängel, die auf externe Geräte oder Zubehörteile zurückzuführen sind (z. B. beschädigtes Netzkabel);
(d) Mängel, die auf die Interaktion mit nicht standardmäßigen oder kundenspezifischen Geräten zurückzuführen sind;
(e) Mängel, die auf eine fehlerhafte Installation oder Einstellung der Steuerelemente oder eine unsachgemäße Wartung oder Bedienung der Produkte oder unsachgemäße Einwirkung auf die Produkte durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind;
(f) Verschlechterung des Aussehens des Produkts, z. B. durch Alterung oder Verlust von Zubehör;
(g) Mängel, die auf ein unsachgemäßes Verhalten oder unsachgemäßen Gebrauch des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen sind.

(8) Die Garantie besteht ausdrücklich nur in dem in diesen Garantiebedingungen beschriebenen Umfang gegenüber dem Kunden. Garantieerklärungen des Kunden gegenüber Dritten in Bezug auf die Produkte, die zu Ansprüchen Dritter führen, die über den in diesen Garantiebedingungen festgelegten Umfang hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MOBOTIX und sind im Übrigen zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich, MOBOTIX von etwaigen Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen, die diese aufgrund vom Kunden zugesicherter und über den Umfang dieser Garantie hinausgehender Ansprüche gegen MOBOTIX geltend machen.

(9) §§ 15 und 16 der AGB gelten entsprechend.