Langmeil, 08.11.2021 - MOBOTIX gibt bekannt, von der französischen Wettbewerbsaufsicht Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF) mit einer Strafe von 644.757 € belegt worden zu sein. Die Strafe wurde verhängt für eine über 6 bis 7 Jahre in den Jahren 2011/12 bis 2017/18 bestehende und erhebliche Umsatzanteile von MOBOTIX-Produkten in Frankreich betreffende Praxis der Distribution. Der Vorwurf lautet auf unzulässige Preisabsprachen. Drei involvierten französischen Großhändlern bzw. Distributoren wurde bei gleichem Vorwurf eine Strafe von insgesamt über 750.000 € auferlegt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. MOBOTIX beabsichtigt, gegen die Strafe Rechtsmittel einzulegen. Die entsprechende Praxis wurde im Geschäftsjahr 2017/18 geändert und wird heute nicht mehr angewendet.
Für die Strafe inklusive Rechtsberatungskosten werden Rückstellungen in Höhe von 700.000 € im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020/21 zum 30. September 2021 gebildet. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020/21 wird somit in Höhe von 700.000 € einmalig belastet. Die am 13. Oktober 2021 abgegebene Prognose das Geschäftsjahr 2020/21 mit einem EBIT von 1 Mio. € abzuschließen ist daher nicht mehr haltbar. Das EBIT wird daher rund 300.000 € für das Geschäftsjahr 2020/21 betragen. Die Jahresabschlussprüfung wird voraussichtlich am 24. November 2021 abgeschlossen sein.