Winnweiler-Langmeil, 9. März 2017. Der MOBOTIX AG ist heute zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben. Nach der Zustellung der Klage wird die MOBOTIX AG die Klage prüfen und die erforderlichen rechtliche Schritte einleiten.